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Zoll

*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Zoll
Wie ihr ja sicher, zumindest zum Teil, schon mitbekommen habt, muß man bei Bestellungen im Ausland (Nicht-EU) Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.
Übern Daumen zusammen ca. 22% auf den kompletten Kaufpreis inkl. Versand.

Soweit so gut.

In letzter Zeit habe ich schon öfter gehört, daß der Zoll Peitschen beschlagnahmt hat.
Begründung: Folterinstrument

Das ist natürlich extrem ärgerlich:
a) ist die Peitsche weg
b) ist die Kohle weg
c) ist zusätzliche Kohle weg (Vernichtung)

Ich habe das jetzt von zwei Leuten aus meinem erweiterten Bekanntenkreis mitbekommen.

Habt ihr das schonmal erlebt oder gehört??

LG
Oliver
**********hen70 Frau
14.026 Beiträge
Also ich war genau deshalb beim Zoll (Bestellung im Ausland)

Worauf ich nicht geachtet hatte war, dass ein sehr nahmenhafter Peitschenmacher (der hier im entsprechenden Thread auch schon empfohlen wurde) die Bezeichnung "snake" führt. Die Peitschen selbst sind selbstverständlich nicht aus Schlange, sondern es geht da eher um eine Peitschenform.

Und ja, der Hinweis mit den Folterinstrumenten fiel da auch. Als ich treuherzig erklärte, dass das eine Sportart ist ... Brauchtum und Westernreiten und so ... war der Herr zwar immer noch etwas irritiert, aber hat das gute Stück rausgerückt *zwinker*
Es kam schon der Hinweis, dass eine Verwendung als Folterinstrument nicht zulässig sei und da ich dann nur irritiert fragte "Wie kommen Sie denn auf sowas?" war das Thema dann abgehakt.
Ich glaube nicht, dass er mir so richtig geglaubt hat oder das ich alle Zweifel ausräumen konnte, aber das mit dem Westernreiten und dem Peitschensport konnte er auch nicht von der Hand weisen - somit war dann alles okay.

Ich würde mal vermuten, wenn ich dort gestanden hätte und gesagt hätte, ja, ich nutze sie als Folterinstrument, dann hätte es schwierig werden können. Gleiches gilt übrigens auch für Paddel und ähnliche Dinge - auch dort kommt der Hinweis zu den Folterinstrumenten.

Es gibt aber genug youtube Video, die Kartentricks und ähnliches zeigen oder einfach das Knallen. Dafür gibt es - auch in Deutschland - sogar Turniere.
******lf2 Mann
331 Beiträge
Gruppen-Mod 
Waren denn das wirklich Bullwhips?
Da gibt es doch die Story über Länge und Handlichkeit als entscheidendes Kriterium: Eine cat-o-nine-tails ist ziemlich schnell weg, ne lange Peitsche hingegen kann durchgehen.
Aber um die Frage zu beantworten, ja schon von gehört.
Als ich selbst mal eine aus USA bestellt hatte, wurde die beim ersten Versuch an den Lieferanten zurück gesendet. Ich habe die Verpackung immer noch und in der Versandtasche stand was von "does not comply with EU import rules". Das habe ich aber erst nach geglücktem zweiten Versuch entdeckt, wo ich auch merkwürdige Fragen auf dem Zollamt beantworten durfte...
****000 Mann
18.912 Beiträge
Meine sind ohne solche Fragen durch den Zoll gegangen (Hannover), allerdings waren sie auch alle als "Theaterrequisiten" deklariert. Vielleicht hat das ja geholfen.
*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Ja, es ging um Bullwhips
Ich finde das ne Sauerei. Dagegen müsste man mal mit Anwalt vorgehen. Also, wenn einem das passiert.
Da geht es ja teilweise um bis zu 1.000,- wenn ich an lange Indystyle-Bullwhips von Midwestwhips oder so denke.

Das mit dem Peitschensport ist klar, würde ich denen auch sagen.
Zumal ich seinerzeit einer der ersten war, die so eine Peitschensportgruppe in Deutschland, zumindest in Hessen gegründet haben (vor 15 Jahren oder so)
**CC Paar
265 Beiträge
Na, prima!
Gerade eben erst erhalte ich die shipping notification von dem Herrn, der "snake" im Namen führt. *zwinker*
Ich gebe dann hier Feedback, wie es mit der Lieferung geklappt hat.
**********hen70 Frau
14.026 Beiträge
Einfach die Bestellung, die ausweist, dass es sich um Roo-Leder handelt, mitnehmen ...
Es steht auch auf den Unterlagen, die im Paket sind, drauf *zwinker*
**********hen70 Frau
14.026 Beiträge
Ich frag mich allerdings gerade wie die kommerziellen Verkäufter, die solche Gegenstände ja sehr wohl im Sortiment haben, das eigentlich machen. Die scheinen da ja keine Probleme zu haben - weder mit Bullwhips noch mit anderen Schlagwerkzeugen.
*nachdenk*
*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Die bestellen die in China, Pakistan etc. bei sonstwem. Nicht gerade bei den namhaften Peitschenmachern.
Die kommen in Containern mit irgendwelchen anderen Waren und die sind ausgewiesene Händler und machen das nicht zum ersten Mal. Viele haben ja eine "Zollnummer".
Wie genau das läuft, weiß ich aber auch nicht.
**********hen70 Frau
14.026 Beiträge
http://www.zoll.de/DE/Fachth … rkzeuge/folterwerkzeuge.html

Peitschen, wie folgt:
  • Peitschen mit mehreren Schnüren oder Riemen, wie Knuten oder neunschwänzige Katzen.
  • Peitschen, bei denen eine oder mehrere Schnüre bzw. ein oder mehrere Riemen mit Dornen, Haken, Stacheln, Metalldraht oder Ähnlichem versehen sind, so dass die Wirkung der Schnüre bzw. Riemen verstärkt wird.

Da stehen auch etliche Fesselgegenstände drauf und Käfigbetten u.ä. - auf die Idee wäre ich nun nicht gekommen, aber klar kann auch sowas ja missbraucht werden.

Wenn die bestellten Peitschen die genannten Eigenschaften hatten, da wäre es ein Verstoß gegen das Einfuhrverbot gewesen und somit wohl schwierig bis unmöglich da was gegen zu machen.
Man könnte mit Anwalt evtl. versuchen die Harmlosigkeit nachzuweisen, aber ganz ohne dürfte das dann nicht werden.

Bisschen naiv hatte ich vorher gar nicht geschaut, stelle aber fest mein Import war völlig legal *g*
********male Mann
596 Beiträge
Ja, der liebe Zoll! Für meinen ersten Versuch einer Auslandsbestellung hatte ich mir ein weniger problematisches Produkt ausgesucht: Halsbänder mit O-Ring. Bestellt über Etsy, bei einen kleinen Krauter in Kanada.

Auch ich würde zum Zollamt zitiert (damals München).
Hilfreich war auf jeden Fall, dass ich die Bestellseite und die Bestätigungsemail ausgedruckt dabei hatte. Dort war vermerkt, dass es Rindsleder ist und sich im Schmuck handelt.

Mein Tipp: Sofern möglich, sprecht mit dem Verkäufer vorher und fragt, ob er Erfahrung im International Shipping to EU hat.
Ggf fragt, ob er Euch schriftlich bestätigen kann, dass es sich im unbedenkliche Sport-, Mode-, oder Theater-Artikel handelt. Im besten Fall deklariert er das Paket auch entsprechend.
Gerade bei hochpreisigen Artikeln sollte dieser Kundenservice drin sein.
****um Frau
387 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das Thema hatten wir auch schon
Aber es ist falsch.
Hier findet man die genauen Einfuhrbestimmungen:

https://www.zoll.de/DE/Facht … ge/folterwerkzeuge_node.html

Es ist ganz klar nur von mehrschwänzigen Peitschen die Rede.

Mein Mann wurde damals auch beim Zoll auseinander genommen, und die haben nach dem Hersteller gegoogled, ob der seriös ist.

Aber es ist definitiv erlaubt und fällt nicht unter Folterwerkzeuge.

LG SMo
*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Ok, da haben wir ja ein paar Antworten.

Man sollte das auf jeden Fall im Auge behalten und vielleicht bei der Bestellung dran denken.
Das Teil der Begierde umtaufen lassen usw.
Ich fände das extrem ärgerlich, grad bei hochpreisigen Peitschen.
***i8 Frau
2.490 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dies sind die Güter, die man weder einführen, noch ausführen darf. Außer man ist ein Museum und hat eine Ausnahmegenehmigung.
Teile, die zu solchen Gütern zusammengebaut werden können/ sollen, sind ebenfalls von dem Verbot betroffen.
Ein- und Ausfuhr verboten
Ein- und Ausfuhr verboten
Hier nochmal der Passus für die Arten von Peitschen, deren Ein- und Ausfuhr verboten ist
*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Also dieser Begriff "Knute" kann aber schon zu Diskussionen führen.
"...Knuten ODER neunschwänzige Peitschen..."

Das könnte schon eine Singletail sein.
Im Duden wird auch Kantchu, Sjambok usw. genannt.
Und mehrere "Schnüre" könnte auch 12plait etc. sein
***i8 Frau
2.490 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn die 12 plait zB unten „offen“ und mit mehreren Riemchen ausläuft, ist das auch so. Eine Bullwhip im klassischen Sinne ist es dann zwar nicht - aber eben eine Peitsche.

Für die Peitschen, die ich in meinem Beitrag zitiert habe, gibt es übrigens auch keine Ausnahme, wenn sie für sportliche Zwecke - Stichwort Peitschensport - genutzt werden soll. Die dort genannten Peitschen sind vom Ein- und Ausfuhrverbot immer betroffen.
*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Sowas habe ich bei mir im Shop *ggg*
Sjambok 3,5 ft
*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Da noch ein Fall drann schon haben wir eine "Snake".

Mit starrem Griff und Fall, eine "Bullwhip"
***i8 Frau
2.490 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich hab mir mal die dazugehörige Durchführungsverordnung angeschaut.

Daraus geht leider auch nicht hervor, ab welcher Länge der unten auslaufenden Riemen die Vorschrift gilt. Es macht ja durchaus einen Unterschied, ob es nur drei Zentimeter lange „Fransen“, oder dreißig Zentimeter lange dicke Riemen sind.
Leider habe ich dazu aber nichts gefunden.

Es ist denkbar, dass der Zoll dies intern in einer Dienstanweisung oä geregelt hat.
Oder aber, so genau ist es tatsächlich nicht geregelt und die Zollbeamten helfen sich für ihre Entscheidung über die Fragerei, wofür die Peitsche genutzt wird.
Oder bereits bei jeder Form von Riemen gilt die Peitsche als verbotene Peitsche im Sinne der Verordnung, selbst wenn es nur 1 Zentimeter lange Fransen sind.
dazugehörige Durchführungsverordnung
*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Let's face it:

Mit einer typischen Bullwhip kann man einen Menschen deutlicher "foltern" als mit soner lächerlichen neun-schwänzigen. Das muß man einfach mal feststellen. "Fransen"-Länge hin oder her.
Und wenn ein normaler Zollbeamter auch so denkt, dann kann man ihm das kaum verübeln.

Ich mein, ein elektrischer Stuhl ist ja auch Sitzmöbel, solange der Stecker nicht in der Dose ist.
Dito: Peitsche <-> Sportpeitsche
***i8 Frau
2.490 Beiträge
Gruppen-Mod 
Yep.
Deshalb ohne Halsband mit O-Ring oder sichtbare blaue Flecken losgehen, wenn man seine gewünschte Peitsche beim Zoll abholen will.
Und erzählen, dass man mit anderen zusammen in einer Peitschensportgruppe übt. Wenn man dann noch eine passenden WhatsAppgruppe „Peitschensport“ zeigen kann, klappt es vielleicht eher, dass ersehnte Stück zu bekommen.
******lf2 Mann
331 Beiträge
Gruppen-Mod 
@*******ver
Das ist aber nicht der Punkt auf den es ankommt: Der Zweck einer Bullwhip ist knallen/Viehtrieb und das ist erstmal rechtmäßig. Daher kein Vertriebsverbot.
Mit einem Brotmesser kann ich auch jemand umbringen, aber es ist keine Waffe.
Der Zollbeamte hat also auch nicht irgendeine Meinung zu haben, sondern die Vorschriften umzusetzen.
Beschlagnahmung von Bullwhips sind unrechtmäßig-> Anwalt
*******ver Mann
84 Beiträge
Themenersteller 
Ja Wolf,

wenn ich die Kohle hätte, würde ich auch einen Anwalt über die genaue Definition von "Knuten" usw. diskutieren lassen. Es würde mich mal interessieren, wie das ausgehen würde.

Das End vom Lied wird irgendwann sein, daß sowas generell verboten wird.
Spätestens wenn irgendein Idiot mal jemanden mit einer Bullwhip bedroht, misshandelt (Überfall, Straßengangs etc.)

Mal ne gute Nachricht:

Es wird demnächst mit Marina VHS-Kurse für Sportpeitschen geben.
Vielleicht hänge ich mich daran und mache mit.
Den link zu dem VHS-Kurs sollte man dann auch bei sich haben.
******lf2 Mann
331 Beiträge
Gruppen-Mod 
Na das wäre doch mal was Geiles: Sportpeitschen an der Volkshochschule!

Um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen : Ich habe jetzt gelernt, dass ich beim nächsten Mal einen Ausdruck dieser Vorschrift mitnehmen werde und sagen werde: "Das ist eine einsträngige Sportpeitsche, die nicht unter das Verbote fällt."
**********hen70 Frau
14.026 Beiträge
Und ich hab gelernt, dass ich einige schöne Sachen aus dem europäischen Ausland leider lieber nicht bestellen sollte. Von dem Herren mit dem snake im Namen gibt es nämlich eigentlich sehr schöne Toys ... die aber dann leider mehrere Striemen haben *roll*

... wenn ich die Kohle hätte, würde ich auch einen Anwalt über die genaue Definition von "Knuten" usw. diskutieren lassen. Es würde mich mal interessieren, wie das ausgehen würde.
Wahrscheinlich eher schlecht, weil sich nur schlecht begründen lässt was man damit denn "rechtmäßiges" machen will.

Das deutsche Wort ‚Knute‘ ist über Umwege mit dem Wort Knoten verwandt und wurde indirekt über das russische knut (Knotenpeitsche) aus dem altnordischen knútr (der Knoten) entlehnt, das in die Gruppe jener indogermanischen Wörtstämme fällt, die mit dem Anlaut kn- eine Verdickung oder Verengung ausdrücken

Peitschentypen
Schlaggerät und Schlagwaffe
  • Geißel im eigentlichen Sinne: aus einem Stiel mit mehreren Riemen oder Schnüren, die zur Züchtigung diente. Die Geißel hat an den Enden Knoten oder Gewichte aus Metall, die meist mit Widerhaken versehen sind, so dass sie die Haut des Gegeißelten stark verletzen (siehe Flagellanten)
  • Eine neunschwänzige Katze ist eine Riemenpeitsche mit neun geflochtenen Tauenden. Sie diente zum Beispiel zur Züchtigung in der Seefahrt. Noch heute wird sie als Symbol und Schlaginstrument im Bereich BDSM verwendet.
  • Die Klopfpeitsche oder Riemenpeitsche wurde im deutschsprachigen Raum bis in die 1970er Jahre hinein zur Züchtigung von Kindern und Jugendlichen genutzt, die mehrriemige Peitsche galt als besonders schmerzhaft. In Frankreich ist sie als Martinet bekannt.
  • Die Tawse wurde in Schottland häufig an Schulen statt des englischen Rohrstocks benutzt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Peitsche

Mit den unter Schlagwaffen genannten Gerätschaften dürfte es schwierig werden, denn genau die scheinen wohl von der Verordnung gemeint zu sein.

Die Verordnung wird nach entsprechenden Eingaben ergänzt. In der ursprünglichen Verordnung von 2005 waren die Peitschen noch nicht dabei, die sind wohl erst mit der Änderung 2014 dazu gekommen.
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